Aktiv leben: Der Innowalk – jetzt im Hilfsmittelverzeichnis

Jens Kleine - Physiotherapeut - Product Specialist
Jens Kleine - Physiotherapeut - Product Specialist
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Wer schon einmal ein Hilfsmittel beantragt hat, weiß, wieviel einfacher es ist, wenn das gewünschte Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet ist. Umso wichtiger ist es, dass nun auch unser motorgestützter Bewegungstrainer Innowalk endlich eine Hilfsmittelnummer erhalten hat.

Wir fassen für Sie die wichtigsten Information rund um das Thema «Hilfsmittelverzeichnis» zusammen und erläutern, wie Sie für sich oder eine zu betreuende Person den neuen Innowalk beantragen können:

Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband – der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland – bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert. Als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis besteht außerdem das Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Im Hilfsmittelverzeichnis sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Es ist rechtlich nicht bindend, dient den Krankenkassen aber beim Prozess der Hilfsmittelgenehmigung als Richtlinie und Informationsquelle zu Art und Verwendung des beantragten Produkts.

Hier finden Sie das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes:

Wie kommt ein Produkt ins Hilfsmittelverzeichnis?

Produkte werden auf Antrag des Herstellers ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Nach ausführlicher Prüfung von Funktionen, indikationsbezogenen Anforderungen, Qualität und medizinischem Nutzen wird das jeweilige Produkt in eine Produktgruppe sowie weiter in Untergruppen aufgenommen. Schlussendlich erhält es eine individuelle Hilfsmittelnummer.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer?

Jedes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis hat eine eigene Hilfsmittelnummer – auch HMV-Nummer, GKV-Nummer oder Positionsnummer genannt.Diese Nummer ist immer zehnstellig und definiert Produktgruppe, Indikationsbereich, Produktuntergruppe und Produktart, in welche das Hilfsmittel einzuordnen ist.

Jedes Produkt mit einer Hilfsmittelnummer fällt unter «die prinzipielle Leistungspflicht» der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Gleichzeitig ist die Hilfsmittelnummer aber keine Garantie für die Kostenübernahme.

Werden Hilfsmittel ohne Hilfsmittelnummer auch von der Krankenkasse bezahlt?

Eine Hilfsmittelnummer ist für die Genehmigung eines Hilfsmittels nicht zwingend notwendig und je nach individueller Beurteilung kann die Krankenkasse das Hilfsmittel auch ohne entsprechende Nummer genehmigen. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung seitens der Ärztin oder des Arztes hinsichlich Notwendigkeit und Nutzen. Wichtig ist, dass der Beantragung ein ausführlicher Bericht der Erprobung des Hilfsmittels beigefügt wird.

Erfahrungsgemäß ist dieser Prozess häufig langwierig und bedeutet für alle Seiten einen Mehraufwand – einen Versuch sollte man natürlich trotzdem wagen, wenn man vom Mehrwert des Hilfsmittels überzeugt ist.

Der Innowalk im Hilfsmittelverzeichnis

Umso mehr freuen wir uns, dass unser motorgestützter Bewegungstrainer, der Innowalk, nun ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde!

 Die Hilfsmittelnummer 32.06.01.0020 gilt für die Modelle Innowalk Medium und Large (Art.-Nr. 105149, 302257). Alle weiteren Modellgrößen sind in der Vorbereitung.

Unser bewährtes Hilfsmittel findet sich nun also passgenau in der Produktgruppe 32 für Therapeutische Bewegungsgeräte: 

„… Die unterstützte Vertikalisierung ermöglicht ein Training unter Eigengewicht. So wird eine natürliche Art der Bewegung des menschlichen Körpers erreicht, und zwar die Bewegung in der aufrechten Position. Der Innowalk dient somit dem „dynamischen“ Stehen und damit zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung, bzw. der Verhütung einer drohenden Verschlimmerung der vorhandenen Behinderung oder den Hinzutritt einer drohenden, wertungsmäßig neuen Behinderung abwendet…“

 

(Quelle: Hilfsmittelverzeichnis)

Wie bekomme ich einen Innowalk für die häusliche Nutzung?

Grundsätzlich gilt: Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und dies durch durch eine ärztliche Verordnung bestätigt wurde.. 

Das bedeutet: Sie brauchen ein Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Neben einer medizinischen Diagnose sollte die Verordnung eine möglichst ausführliche und individuelle  Begründung zur Notwendigkeit enthalten. Außerdem kann die Hilfsmittelnummer direkt auf der Verordnung vermerkt werden. 

Made for Movement vertreibt den Innowalk im Direktvertrieb und reicht, nach Erhalt des Rezeptes, für Sie den Antrag für die Versorgung mit einem Innowalk – inklusive Falldokumentation - bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft – und bestenfalls wird das Hilfsmittel direkt genehmigt.

Sie als Leistungsempfänger und Made for Movement als Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen können dann umgehend nach Eingang der Genehmigung einen Auslieferungstermin vereinbaren. Der Bewegungstrainer wird so schnell wie möglich geliefert, und nach einer ausführlichen Einweisung sowie individuellen Anpassung kann das Training schon losgehen!

Neues Modell des Innowalk

Außerdem steht nun auch das neue Innowalk-Modell 2.0 zur Auslieferung bereit. Der Antrag zur Listung dieses Modells im Hilfsmittelverzeichnis ist bereits in Vorbereitung.

Natürlich haben wir das Beste am Innowalk unverändert gelassen – hinzu kommen viele neue Features, um den Einsatz im Alltag noch benutzerfreundlicher zu machen.

Hier ein paar Beispiele: 

  • Schwenksitz mit niedrigem Einstieg und versenkbare Beinschienen für einfacheren Transfer
  • Verbesserte Polsterung der Kniepelotten und größere Rückneigung des gesamten Gerätes für noch mehr Komfort und Wohlbefinden
  • Integrierte Transporträder für unkomplizierten Transfer des Innowalk im Haus
  • Vergrößerte Beinbewegung
  • Einstellbare Armpendel 

Lesen Sie mehr über den neuen Innowalk in unserem ausführlichen Blog-Artikel!

Haben Sie Fragen, benötigen Sie Informationen oder interessieren Sie sich für eine Erprobung des Innowalk? Das Made for Movement-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

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Jens Kleine - Physiotherapeut - Product Specialist
Jens Kleine - Physiotherapeut - Product Specialist

Jens Kleine ist Physiotherapeut und verfügt über langjährige Vertriebserfahrung in verschiedenen europäischen Märkten für orthopädische Hilfsmittel. Besonders wichtig sind ihm die Bedürfnisse der Benutzer, und er setzt sich mit großem Engagement dafür ein, innovative Lösungen zu finden. Als Product Manager bei Made for Movement arbeitet Jens Kleine eng mit externen medizinischen Fachkräften, dem Vertriebsteam und unserem Team für Forschung und Entwicklung zusammen - immer auf der Suche nach Lösungen, die den Menschen Bewegung ermöglichen, die sie am meisten brauchen.

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